Was sind A- und B-Verstöße?

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

A-Verstöße (schwere Verstöße)

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Zu dichtes Auffahren
  • "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

B-Verstöße (leichtere Verstöße)

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007; zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • Mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)

Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.