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Was sind A- und B-Verstöße?
A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit
einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg
verknüpft sind.
Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
- Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
- Rotlichtmissachtung
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überholen im Überholverbot.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
- Nötigung
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
- verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- zu dichtes Auffahren
- "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)
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Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmissbrauch
- ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
- mit abgefahrenen Reifen gefahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
- Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)
Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden. |
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